Reglement Mountain-Marathon-Cup (MMC)               

 

1. Ziel und Zweck ist die Durchführung einer Gesamtwertung für die Finisher/innen der drei Alpenmarathons LGT Alpin Marathon, Zermattmarathon und Jungfrau-Marathon.
   
2. Teilnahmeberechtigt ist, wer die drei Alpenmarathons LGT Alpin Marathon, Zermatt Marathon und Jungfrau-Marathon in selben Jahr absolvieren will, sich bis spätestens 20. Juli für die laufende Cup-Wertung angemeldet hat und die Anmeldegebühr gemäss Ausschreibung bezahlt hat. Für die Teilnahme wird keine Lizenz benötigt. Die Teilnahme an den jeweiligen Läufen bestimmt sich nach deren jeweiligen Reglementen. Eine Startplatzgarantie - insbesondere für den Jungfrau- Marathon - kann nur beanspruchen, wer bei den anderen Wertungsläufen in den definitiven Start- und Ranglisten (in der Letztgenannten als Finisher/in) aufgeführt ist.
   
3. Wertungsberechtigt ist, wer im selben Jahr in allen drei offiziellen Ranglisten (LGT Alpin Marathon, Zermattmarathon und Jungfrau-Marathon) als Finisher/in verzeichnet ist. Massgebend für den Mountain-Marathon-Cup ist dabei die offizielle Schlusswertung der einzelnen Läufe. Für den jeweiligen einzelnen Lauf ist dabei das für diesen geltende Wettkampfreglement  massgebend.
   
4. Die Rangliste des Mountain-Marathon-Cups wird durch Addition der drei offiziellen Endzeiten (Stunden, Minuten, Sekunden und Zehntelssekunden) ermittelt. Bei gleichen addierten Endzeiten entscheidet der bessere Rang in der  offiziellen Gesamtrangliste des letzten Wertungslaufes (Jungfrau-Marathon) über die Platzierung in der Cup-Wertung. Es gibt keine Streichresultate.
   
5. Massgebend für die Kategorieneinteilung bei der MMC-Wertung ist das zurückgelegte Altersjahr beim Start zum ersten Wertungslauf (LGT Alpin Marathon). Beim MMC gibt es folgende Kategorien: Overall Frauen und Männer, W/M 20, W/M 40, W/M 50 und W/M 60
   
6. Massgebend für die Preisvergabe  (fünf bestplatzierten Overall Frauen und Männer und Kategoriensieger/in sowie Erinnerungspreis für Finisher/innen) ist die jeweilige Ausschreibung. Preisberechtigt ist nur, wer die Wertungskriterien erfüllt und an der Offiziellen Rangverkündigung des MMC nach drei Läufen (anlässlich des Jungfrau-Marathon) anwesend ist. Es werden keine Preise nachgeschickt oder aufbewahrt. Über die Verwendung nicht persönlich abgeholter Preise entscheidet der MMC.
   
7. Die Teilnahme am MMC erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückvergütung einer einbezahlten Anmeldegebühr (auch nicht bei Vorlage eines Arztzeugnisses). Für die einzelnen Wertungsläufe gilt deren jeweiliges Teilnahmereglement (inkl. Haftungsregelung).